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Förderverein'70 Fanfarenzug Strausberg e.V.

Beitragsordnung

  1. Anwendungsbereich
    • Die Beitragsordnung des "Förderverein '70 Fanfarenzug Strausberg e.V." regelt die Höhe und Zahlungsweise der Beiträge der Mitglieder des Vereins.

  2. Jahresbeitrag
    • Gemäß § 6 der Satzung des "Förderverein '70 Fanfarenzug Strausberg e.V." beschließt die Mitgliederversammlung am 19.03.2005 folgenden Jahresbeitrag:
      • pro Mitglied 60,00 €

  3. Zahlungsweisen
    • Die Zahlung hat gemäß § 6 der Satzung zu erfolgen:

      Zahlweise Betrag
      jährliche Zahlung 60,00 €
      halbjährliche Zahlung 30,00 €
      vierteljährliche Zahlung 15,00 €
      monatliche Zahlung 5,00 €

  4. Spenden
    • Darüber hinausgehende Zahlungen sowie Spenden werden jederzeit angenommen. Dafür werden auf Verlangen des Einzahlers Spendenbescheinigungen ausgestellt.

  5. Verwendung der Mittel
    • Die Verwendung der Mittel hat entsprechend Beschlussfassung des Vorstandes zu erfolgen. Dabei sind 90% zur Förderung des Fanfarenzuges direkt oder indirekt bereitzustellen. 10% der Mittel können für Geschäftskosten und zur Ausrichtung der Mitgliederversammlungen des Vereins eingesetzt werden.

  6. Mitgliederversammlung
    • über die Verwendung der Mittel sowie internen Ausgaben ist einmal jährlich der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.
    • Diese Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 19.03.2005 einstimmig beschlossen.

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Kontakt
Herr Werner Rudolph
Heinrich-Dorrenbach-Straße 16
D-15344 Strausberg

Fon: +49 3341 49 61 30
Fax: +49 3341 49 08 254
arrow foerderverein@fanfarenzug-strausberg.org

Bankverbindung
Kto.Nr.: 3000113524
BLZ: 170 540 40
Sparkasse MOL

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